Prof. Dr. Ernst L. Schwarz

 

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Erbrecht

Dipl.-Verwaltungswirt (FH)

Zertifizierter Testamentsvollstrecker (EBS)

 

Das Nachrichtenmagazin Focus zählte ihn mehrfach zu den Top-Erbrechts-Anwälten in Deutschland. 

Vita

1981-1984   Studium an der Hochschule für den öffentlichen Dienst in                         Bayern

1984-1989   Jurastudium an der LMU München  

1994             Promotion zum Dr. jur

1994             Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

 

 

Bisherige Tätigkeiten

Bayerisches Staatsministerium des Innern
Rechtsabteilung eines Bankenverbandes
Notarassessor
Langjähriger Partner in Münchner Großkanzlei    

 

 

 

Lehrtätigkeiten

 

Prüfer im 2. juristischen Staatsexamen in Bayern

 

Universitätsdozent im Familienrecht und Erbrecht

 

 

Referent bei der GJI Gesellschaft für Juristen-Information | (www.gji.de) im Fachanwaltslehrgang Erbrecht, im Fachanwaltslehrgang Familienrecht, in der Anwaltsfortbildung

Referent bei IWW-Institut für Wirtschaftspublizistik www.iww.de

Referent bei den Fortbildungen der Nachlassrechtspfleger in Bayern (Bay. Staatsministerium der Justiz)

Referent an der Akademie Bayer. Genossenschaften

Referent an der Rechtsanwaltskammer München 

Referent an der Steuerberaterkammer München 

Referent bei Fortbildungen von Anwaltsvereinen

 

Rechtsgebiete

 

Erbrecht Testamentsgestaltung und Vermögensnachfolgeregelung
Testamentsvollstreckung und Nachlassmanagement

Nachlassauseinandersetzung (Zivilrecht und Erbschaftsteuerrecht),

Familienrecht, Unterhalt, Vermögensauseinandersetzung 

Ehevertragsrecht und Scheidungsvereinbarungen

Mediation    

 

Autor     

                                                                                                    Regelmäßige Fachbeiträge für Unternehmen, Presse und juristischer Fachliteratur 


Buchveröffentlichungen zu den Themen Familienrecht und Erbrecht