
Prof. Dr. Ernst L. Schwarz
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht
Dipl.-Verwaltungswirt (FH)
Zertifizierter Testamentsvollstrecker (EBS)
Das Nachrichtenmagazin Focus zählte ihn mehrfach zu den Top-Erbrechts-Anwälten in Deutschland.
Vita
1981-1984 Studium an der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern
1984-1989 Jurastudium an der LMU München
1994 Promotion zum Dr. jur
1994 Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
Bisherige Tätigkeiten
Bayerisches Staatsministerium des Innern
Rechtsabteilung eines Bankenverbandes
Notarassessor
Langjähriger Partner in Münchner Großkanzlei
Lehrtätigkeiten
Prüfer im 2. juristischen Staatsexamen in Bayern
Universitätsdozent im Familienrecht und Erbrecht
Referent bei der GJI Gesellschaft für Juristen-Information | (www.gji.de) im Fachanwaltslehrgang Erbrecht, im Fachanwaltslehrgang Familienrecht, in der Anwaltsfortbildung
Referent bei IWW-Institut für Wirtschaftspublizistik www.iww.de
Referent bei den Fortbildungen der Nachlassrechtspfleger in Bayern (Bay. Staatsministerium der Justiz)
Referent an der Akademie Bayer. Genossenschaften
Referent an der Rechtsanwaltskammer München
Referent an der Steuerberaterkammer München
Referent bei Fortbildungen von Anwaltsvereinen
Rechtsgebiete
Erbrecht Testamentsgestaltung und Vermögensnachfolgeregelung
Testamentsvollstreckung und Nachlassmanagement
Nachlassauseinandersetzung (Zivilrecht und Erbschaftsteuerrecht),
Familienrecht, Unterhalt, Vermögensauseinandersetzung
Ehevertragsrecht und Scheidungsvereinbarungen
Mediation
Autor
Regelmäßige Fachbeiträge für Unternehmen, Presse und juristischer Fachliteratur
Buchveröffentlichungen zu den Themen Familienrecht und Erbrecht